Hilfe im Rahmen der Möglichkeiten

Der Verein leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten ideelle und moralische Hilfe.

Die Hilfe für seine Mitglieder umfasst die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation, Begleitung zu Behörden, Steuerberatern, Anwälten, Insolvenzsachverständigen/ - verwaltern usw., Hilfe beim Schriftverkehr und vieles mehr.

Der Verein übt keinerlei Rechtsberatung aus.

Unsere Pleiteberater sammelten ihre Erfahrungen in den Slums, den Sümpfen der Wirtschaft, in den Bereichen in denen Existenzkampf, Not und Elend vorherrschen. Unsere Berater sind erfahrene Praktiker, die wissen, wie es in einem wirtschaftlichen angeschlagenen Unternehmen aussieht.

Wir wissen, welchen körperlichen und seelischen Belastungen der verantwortliche Unternehmer ausgesetzt ist.

Unsere Berater wissen wie es ist, wenn die Welt voller Gläubiger ist, wenn Gläubiger ihre Rechte wahrnehmen, wenn Gläubiger Inkassounternehmen beauftragen, die in ihrer liebreizenden Art unendliche Kosten verursachen, wenn die Vollzieher von Gerichten und Ämtern für Aufregung sorgen, wenn die Konten gepfändet wurden, wenn die Bank den bereits zu geringen Kreditrahmen reduziert, die Zinsen erhöht, oder den Kredit kündigt, wenn Umsätze und Einkünfte ausbleiben, wenn die Kunden nicht mehr zahlen, wenn der Betrieb zusammenbricht, wenn die Nächte schlaflos werden, wenn Schulterklopfer und "Freunde" verschwinden, wenn das Familienleben unter Existenznot leidet, wenn der Unternehmer allein und einsam ist, wenn scheinbare Ausweglosigkeit und Unwissenheit eine Risikobereitschaft schaffen, die bei Kenntnis der Konsequenzen zu vermeiden gewesen wäre. Dieses gilt größtenteils für Klein- und Mittelbetriebe. Konzerne in der gleichen Lage erwarten den Besuch von Ministern, Ministerpräsidenten, dem Kanzler sowie der Repräsentanten der Banken, die emsig bemüht tun, die Pleite aus den unterschiedlichsten Gründen zu vermeiden. In erster Linie wird frisches Geld zugeführt, geringe personelle Änderungen in der Führung, verbunden mit hohen Abfindungen für die Entlassenen werden vorgenommen, die Scheinsanierung wird schön geredet, die Erfolge sind meist von kurzer Dauer, wie die Erfahrung lehrt.

Der betriebswirtschaftliche Lehrsatz "schlechtem Geld kein gutes nachzuwerfen" verfehlt bei diesem Verhalten seinen Sinn. Betriebswirtschaftliches Fehlverhalten führt im Großen sowie Kleinem zur Pleite, der feine Unterschied besteht in den Umständen. "Die kleinen Unternehmen verschwinden lautlos, die großen mit viel Aufregung." Der angerichtete Schaden ist entsprechend.

Jede Riesen- Insolvenz zieht eine große Anzahl von Gläubigern mit in die Pleite, deren Zukunft völlig ungewiss ist.

Der Insolvenz- und Pleitehilfe e.V. wird den angeschlagenen Betrieb nicht sanieren, wir werden dem Verantwortlichen den ordnungsgemäßen Weg zeigen.

Der Insolvenz- und Pleitehilfe e.V. wird "Tote" nicht wiederbeleben, ernsthaft Kranke nicht heilen, aber bestimmte Konsequenzen lindern.

Wir werden dem wirtschaftlich Gescheiterten sein Selbstbewusstsein zurück geben. Jeder Pleitier sollte aufrechten Ganges mit gutem Gewissen die Insolvenz seines Betriebes oder die Liquidation betreiben, sofern er nicht betrogen hat, unbedingt Verantwortung zeigen und zur Pleite stehen. Nicht die anderen ( Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitnehmer, Gläubiger, Auftraggeber, u. s. w. ) sind schuld, sondern aus den gemachten Fehlern lernen und diese nicht wiederholen. Jeder wirtschaftlich Gescheiterte soll wissen, dass er nicht allein ist, stündlich hat er mindestens drei weitere Leidensgenossen in diesem Land.

Der Insolvenz- und Pleitehilfe e.V. hilft vorrangig die Interessen des gescheiterten Unternehmers zu vertreten, der im Maximalfall durch die soziale Hängematte fällt und beim Sozialamt landet. Für alle an der Pleite Beteiligten ( Arbeitnehmer, Lieferanten, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Vertragspartner und andere ), geht der Alltag weiter, lediglich beim gescheiterten Unternehmer gehen die Lichter aus.

Das jetzt gültige Insolvenzrecht ist wesentlich Schuldner freundlicher, als die frühere Konkursordnung. Eine Perspektive für die Zukunft scheint derzeit für jeden redlich gescheiterten Unternehmer möglich.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Verein durch Mitgliedschaft unterstützen, oder uns durch eine Spende erfreuen. Es zählt der kleinste Betrag.

Der Beitritt ist frei, der monatliche Beitrag beträgt 25,00 Euro. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar. Wir sind als gemeinnützig und mildtätig vom Finanzamt anerkannt. Vorsorglich betonen wir, dass unsere Aktiven (Vorstand, Experten, Helfer) ehrenamtlich tätig sind und keinerlei Aufwandsentschädigung abrechnen. Jede Einnahme dient unseren Vereinszwecken.

Die Mitgliedschaft eines jeden Selbstständigen ist aus Loyalitätsgründen Pflicht. Diese erhöht unseren Einfluss und unsere Möglichkeiten.

Für den Beitritt zum Insolvenz- und Pleitehilfe e.V. ist ein Formular auszufüllen, dass Sie den Internetseiten entnehmen oder unter unserer Adresse anfordern können. Jedes zahlende Mitglied stärkt unsere Position.

Für eingehende Spenden auf unser Konto bei der

Berliner Volksbank
Kontonummer: 2005483003
Bankleitzahl: 1009 0000

Mit Namen und Adresse als Absender wird eine Spendenquittung ausgestellt. Weiteres telefonisch unter 030/42 02 05 58, schriftlich, per Fax unter 030/42 02 60 91, per Email oder persönlich nach Absprache in unseren Räumen.

Wir grüßen Sie
Der Vorstand Insolvenz- und Pleitehilfe e.V.