Insolvenzen und Liquidationen reduzieren

Der Verein wird in Vorträgen vor kleinen Gruppen die Nachteile und Probleme drohender oder nachstehender Zahlungsunfähigkeit erläutern. Anschließend findet über das vorgetragene eine Diskussion statt. Viele Unternehmen sind seit Jahren wissentlich im Bereich von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, zur Korrektur nicht in der Lage oder scheuen die Konsequenzen einer Pleite. Diverse Unternehmen sind seit Jahren Pleite, wissen dies nicht einmal und warten auf die Konsequenzen seitens der Gläubiger.

Der Verein wird Veranstaltungen und Tagungen abhalten, in denen den Teilnehmern die Situation einer vorhandenen oder drohenden Insolvenz an praktischen Beispielen dargestellt wird. Dabei wird auf Erlebnisse und Erfahrungen der Teilnehmer im Dialog eingegangen. Mäßige Gewinne, Verluste, steigende Forderungsausfälle, erhöhter Kreditbedarf, Inkassokorrespondenz, steigende Verbindlichkeiten, Zielüberschreitungen, Inanspruchnahme von Krediten, die nicht beantragt werden müssen.( Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaft), Kontenpfändungen, Besuch von Vollziehern diverser Körperschaften, sind klare Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit. Ständiges Hoffen auf die guten Geschäfte von morgen verklären die desolate wirtschaftliche Situation.

Der Verein wird praxisnahe Seminare für Neugründer abhalten. In unserem Wirtschaftssystem ist es relativ leicht, bei Berücksichtigung der bürokratischen Auflagen ein Gewerbe anzumelden und sich selbständig zu machen. Mangelndes Konzept, mangelndes Eigenkapital, mangelnde Qualifikation, mangelnde Einsatzbereitschaft, mangelnde Kontakte, mangelnde Planung, mangelnde Konfliktfähigkeit, mangelndes Durchsetzungsvermögen, mangelnde Sparsamkeit, verbunden mit Naivität und mangelndem Verantwortungsbewusstsein sind die besten Voraussetzungen für wirtschaftliche Erfolglosigkeit und führen als Konsequenz in die Pleite. Dieser volksnahe Begriff entstammt dem Jiddischen (plejte).

"Neugründer die über wenig oder keine Gene eines Henkers verfügen, sollten weiter lohnabhängig bleiben."

Wer nicht in der Lage ist, symbolisch seinem Geschäftspartner im entscheidenden Moment, aus ökonomischen Gründen den Schlund zudrücken zu können, wird langfristig als Unternehmer auf der Strecke bleiben. Dieses den hoffnungsfrohen Neugründern an praktischen Beispielen zu erläutern, wird eine der wesentlichsten Vorbeugungsmaßnahmen sein. Vielen Anfängern ist überhaupt nicht bewusst, wie viel Verantwortung diese mit ihrer Selbständigkeit übernehmen. Allein die Beschäftigung von Personal erhöht die Verantwortung um ein vielfaches. Die Tatsache, dass ein Unternehmer von den Einkünften seiner Arbeitnehmer die Sozialversicherung und Lohnsteuer einbehalten, treuhändisch verwalten und abführen muss, überfordert viele in dem Moment, in dem nur ungenügende Liquidität vorhanden ist. Das Vorenthalten von Sozialversicherung ( Arbeitnehmeranteil ) und Lohnsteuern ist strafrechtlich relevant und kann zu einer Verurteilung führen. Allein die verspätete Zahlung der Abgaben ist nach den bestehenden Gesetzen zu verurteilen und ggf. zu ahnden.

Mit dieser Sozialgesetzgebung des vor-vorigen Jahrhunderts wird jedem Arbeitgeber eine Last aufgebürdet, die erst bei Zahlungsschwierigkeiten ihre Wirkung erzielt. Da der Gesetzgeber vermutlich den einzelnen Arbeitnehmer als unfähig eingeschätzt hat, für seine ausbezahlte Sozialversicherung selbst zu sorgen, wurde einer Minderheit von Arbeitgebern diese Pflicht auferlegt. Die deutsche Sozialversicherung würde in der jetzigen Form nicht mehr existieren, wäre Sie auf direkte Zahlung ihrer Mitglieder angewiesen. Bis Ende 2005 war der Sozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des Monats fällig, der dem Zahltag folgt. Um die Zahlungsunfähigkeit der Sozialversicherung zu verzögern, wurde die Minderheit der Arbeitgeber per Gesetz gezwungen, die Beiträge mit der Lohn-/ Gehaltszahlung abzuführen. Diese Willkür stellt eine erhebliche Einschränkung der Liquidität vieler Unternehmen dar, es zeigt erneut wie wenig Rücksicht die Politik auf die Unternehmen nimmt. Dieser "fiskalische Raubzug" wird weitere Firmen ihre Existenz kosten.

Auftragsrückgänge, Kundenausfälle, Rationalisierungsmaßnahmen um dem eigenen Betrieb zu retten, zwingen zur Reduzierung des Personals, ein Vorgang der in unserem Wirtschaftssystem ohne großen materiellen Aufwand nicht durchführbar ist. Die aktuelle Gesetzgebung mit all ihren Vorschriften und Anhängseln, verbietet dieses. Es ist unter Umständen einfacher und weniger kostspielig den Ehepartner los zu werden, als einen lange beschäftigten Arbeitnehmer zu kündigen. Sofern beabsichtigt wird einen Arbeitnehmer zu kündigen, hat dieser Anspruch auf Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wer entschädigt den Unternehmer, wenn sein Beschäftigter den Betrieb kurzfristig verlässt? Die von der Schwarz-Roten-Koalition geplante Erhöhung der Probezeit auf 24 Monate bei Neueinstellungen scheint unternehmerfreundlich. Dies wird jedoch ins Gegenteil gekehrt durch die Möglichkeit der Klage seitens des Arbeitnehmers, sofern er nicht übernommen wird. Wer Selbständige dauerhaft diskriminiert und benachteiligt, muss sich nicht wundern, wenn immer mehr das damit verbundene Risiko scheuen, und sich der Vollkasko-Mentalität eines "sicheren Arbeitsplatzes" oder eines sicheren Versorgungsplatzes in unseren Sozialsystem zuwenden.

Die gleichen Kreaturen, die seit Jahrzehnten zur Hatz auf jeden Unternehmer bliesen, rufen jetzt nach einer neuen Selbständigenkultur.

Die gleichen Kreaturen, die jeden Kleinunternehmer, sofern er einen Arbeitnehmer beschäftigte, diskriminierten, zum Ausbeuter deklarierten ,verlangen jetzt die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die gleichen Kreaturen, die jeden Mini- Unternehmer mit nur einen Auftraggeber als Scheinselbstständigen anprangerten, schufen aus statistischen Gründen die Ich AG. Diese Form der Selbstständigkeit wurde zum 30.06.2006 abgeschafft. Die Korrektur derartiger Irrtümer lässt hoffen.

Wir werden nicht behaupten, dass freie Unternehmer die besseren Menschen sind, wir werden auch nicht für die Heiligsprechung von Selbständigen eintreten. Selbstständige sind jene Wesen, die für ihre Handlungen und ihr Verhalten Verantwortung zeigen und wirtschaftlich haften, eine Verhaltensweise, die in unserer Sicherheitsgesellschaft immer weniger anzutreffen ist. Die Probleme unseres Gemeinwesens wären erheblich geringer, wenn es mehr Risikobereite, um ihre Existenz bemühte Personen gehen würde.

Vieles von dem erwähnten sollte Ihnen zu denken geben, es gibt aber viel mehr Gründe sich selbstständig zu machen um als Unternehmer seinen erfolgreichen Weg zu gehen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Verein durch Mitgliedschaft unterstützen, oder uns durch eine Spende erfreuen. Es zählt der kleinste Betrag.

Der Beitritt ist frei, der monatliche Beitrag beträgt 25,00 Euro. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar. Wir sind als gemeinnützig und mildtätig vom Finanzamt anerkannt. Vorsorglich betonen wir, dass unsere Aktiven (Vorstand, Experten, Helfer) ehrenamtlich tätig sind und keinerlei Aufwandsentschädigung abrechnen. Jede Einnahme dient unseren Vereinszwecken.

Die Mitgliedschaft eines jeden Selbstständigen ist aus Loyalitätsgründen Pflicht. Diese erhöht unseren Einfluss und unsere Möglichkeiten.

Für den Beitritt zum Insolvenz- und Pleitehilfe e.V. ist ein Formular auszufüllen, dass Sie den Internetseiten entnehmen oder unter unserer Adresse anfordern können. Jedes zahlende Mitglied stärkt unsere Position.

Für eingehende Spenden auf unser Konto bei der

Berliner Volksbank
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Mit Namen und Adresse als Absender wird eine Spendenquittung ausgestellt. Weiteres telefonisch unter 030/42 02 05 58, schriftlich, per Fax unter 030/42 02 60 91, per Email oder persönlich nach Absprache in unseren Räumen.

Wir grüßen Sie
Der Vorstand Insolvenz- und Pleitehilfe e.V.